Vertragsabschluss
Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Angebots und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten.
Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen, gilt:
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine Ausfertigung der
Buchungsbestätigung in Textform an den Gast übermitteln.
Für Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Bei der Onlinebuchung über ein Internetportal (zum Beispiel Booking oder Airbnb) gelten die dort im Buchungsprozess und in der Anzeige angegebenen Buchungsbedingungen. Bei einer Onlinebuchung über die Webseite des Gastgebers bietet der Gast mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „verbindlich buchen“ dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Zugang und Darstellung der
Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) zu Stande. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich schriftlich, per E-Mail eine weitere Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
Der Gastgeber weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Zahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises fällig, diese ist innerhalb einer Woche ab Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist eine Woche vor Mietbeginn (Eingang auf dem Konto des Gastgebers) fällig. Wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage beträgt (kurzfristige Buchung) ist der gesamte Reisepreis in bar vor Ort bei Anreise zu entrichten.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten (siehe weiter unten) zu belasten.
Rücktritt und Nichtanreise
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbaren Preis zu zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Der Entschädigungsanspruch des Gastgebers ist wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit ist kostenlos
Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit 50% des Gesamtpreises
danach und bei Nichterscheinen 90% des Gesamtpreises.
Der Gastgeber hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte
Stornogebühr anrechnen lassen.
Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das
Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und
außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Gastgeber
insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche
Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen
Vertragsverletzung
muss der Gastgeber dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht
rechtfertigen. In diesem Falle kann der Gastgeber von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns (in der Regel 100% des Gesamtpreises) verlangen. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Gastgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit
hinausgeht, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Gastgeber eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der
Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Gastgeber zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Gastgeber in diesem Fall den vereinbarten Preis (100% des Gesamtpreises) zu zahlen.
Partys und Veranstaltungen in der Unterkunft und im Garten sind nicht gestattet.
Mietdauer
Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 12.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter die Unterkunft bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinem Zustand an den Gastgeber übergeben.
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nicht in der Unterkunft gehalten oder
zeitweilig verwahrt werden. Der Gast haftet für alle durch eine etwaige widerrechtliche Tierhaltung
entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.